Sie wollen Ihr Kind anmelden?
WIE MELDEN SIE IHR KIND FÜR DEN KINDERGARTEN AN?
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,
haben Sie Interesse an einem Kindergartenplatz, dann nehmen Sie doch direkt mit den Einrichtungsleitungen der Kindergärten Kontakt auf und vereinbaren dort einen Termin für die Anmeldung oder auch für einen Rundgang. Die Kontaktdaten finden Sie hier >> Kontakte Einrichtungsleitung.
So können Sie sich einen persönlichen Eindruck von den Kindergärten machen und für Fragen wird sich auch noch Zeit genommen. Möchten Sie auf die Warteliste eines Kindergartens aufgenommen werden, dann müssen Sie für den Kindergarten ein Anmeldeformular ausfüllen und dort einreichen. Bitte informieren Sie sich vor Ort.
Die Aufnahmekriterien werden für die Kindergärten festgelegt –> hier geht es zu den Aufnahmekriterien.
Wichtig: Bis November/Dezember müssen außerdem alle Eltern, die einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz für ihr Kind im nächsten Jahr haben möchten, sich online beim Kreisjugendamt Kleve anmelden. Damit melden Sie Ihren rechtlichen Bedarf beim Kreis Kleve an, der zuständig ist, für die Bereitstellung von ausreichenden Betreuungsplätzen in den Kindergärten.
>> Online-Anmeldung beim Kreis Kleve
Bei Fragen zum Anmeldeverfahren können Sie die Leitungen in den Kindergärten anrufen oder bei allgemeinen Fragen auch gerne die Verbundleitung Frau Marga Cox.
Alle aktuelle Informationen rund um die Elternbeiträge und die jährliche aktuelle Tabelle der Elternbeiträge finden Sie unter diesem Link: https://www.kreis-kleve.de/aufgaben/kinder-jugend-und-familie/kindertageseinrichtungen

Aufnahmekriterien unserer Kindergärten
Die Aufnahmekriterien wurden jeweils in den beiden Kirchengemeinden im Jahr 2018 beschlossen und werden jedes Jahr im „Rat der Tageseinrichtung“ (bestehend aus Elternvertreter, Einrichtungsleitung und Verbundleitung) neu überprüft und beschlossen.
Dabei gelten nachfolgende Aufnahmekriterien für die Kirchengemeinde Heilig Geist Kalkar:
Kinder mit Erstwunsch im jeweiligen Ort Kalkar, Appeldorn, Niedermörmter
- Sozialfälle (die zwischen Elternratsvertretern aller drei Seiten im kleinen Kreis mit der Leitung besprochen werden)
- U3 – Geschwisterkinder, die zeitgleich im neuen Kitajahr präsent sind
- U3 Kinder nach Alter aus dem jeweiligen Ort (Kalkar, Appeldorn, Niedermörmter)
- U3 Kinder aus anderen Orten von Heilig Geist, dann außerhalb (nur für bis zu 4 U3 – Kinder pro Gruppe, um den Mindeststandard zu erfüllen)
- Ü3 – Geschwisterkinder (wie oben)
- Ü3 – Kinder nach Alter aus dem jeweiligen Ort (Kalkar, Appeldorn, Niedermörmter)
- Ü3-Kinder von auswärts (zunächst Heilig Geist)
- Überbelegung – Kinder nach KV-Entscheidung
- Kinder mit Zweitwunsch aus dem jeweiligen Ort (Kalkar, Appeldorn, Niedermörmter)

Dabei gelten nachfolgende Aufnahmekriterien für die Kirchengemeinde St. Clemens in Kalkar:
Kinder mit Erstwunsch im jeweiligen Ort Wissel oder Grieth
- Sozialfälle (die zwischen Elternratsvertretern aller drei Seiten im kleinen Kreis mit der Leitung besprochen werden)
- U3 – Geschwisterkinder, die zeitgleich im neuen Kitajahr präsent sind
- U3 Kinder nach Alter aus dem jeweiligen Ort (Wissel, Grieth)
- U3 Kinder aus anderen Orten von St. Clemens, dann außerhalb (nur für bis zu 4 U3 – Kinder pro Gruppe, um den Mindeststandard zu erfüllen)
- Ü3 – Geschwisterkinder (wie oben)
- Ü3 – Kinder nach Alter aus dem jeweiligen Ort (Wissel, Grieth)
- Ü3-Kinder von auswärts (zunächst St. Clemens)
- Überbelegung – Kinder nach KV-Entscheidung
- Kinder mit Zweitwunsch aus dem jeweiligen Ort (Wissel, Grieth)


